Im folgenden Kapitel finden Sie vielfältige Informationen rund um das Thema Kinderbetreuung. Einen Überblick über den Themenkomplex bieten wir jedes Semester in unserem Informationsabend "Kinderbetreuung in Dresden". Gern beraten wir Sie auch persönlich zum Thema.

Allgemeine Informationen

Häufig ist eine gesicherte Kinderbetreuung die Voraussetzung für die Wiederaufnahme des Studiums bzw. der Arbeit. Glücklicherweise gibt es in Dresden zahlreiche Betreuungsmöglichkeiten, auch schon für Babys und Kleinkinder. Unterschieden wird dabei in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe für 0-3 jährige Kinder und Kindergarten für 3-6 jährige Kinder) und Tagespflege.

Für die Auswahl einer geeigneten Betreuung sollten Sie sich im Vorfeld mit einer Reihe von Fragen auseinandersetzen um eine passende Kinderbetreuungsvariante für sich und ihr Kind zu finden. Eine hilfreiche Checkliste finden Sie hier.

Wenn Sie über Ihre grundlegenden Ansprüche Klarheit gefunden haben, können Sie mit der Suche beginnen. Sofern Sie bereits im ersten Lebensjahr ihres Kindes eine Betreuung wünschen, ist eine rechtzeitige Suche sinnvoll. Dennoch ist eine formale Anmeldung in den Betreuungseinrichtungen in Dresden in der regel erst mit Geburt des Kindes möglich. Durch die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem Alter von einem Jahr, sind die Chancen derzeit relativ gut, zu diesem Zeitpunkt einen Platz zu erhalten. Bitte beachten Sie aber, Ihren Bedarf rechtzeitig bekannt zu geben. Dazu empfiehlt der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen eine Anmeldung bereits mindestens 9 Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn. Ein Großteil der Dresdner Kinderbetreuungseinrichungen ist hier zu finden:

www.dresden.de/kita

War es zuvor notwendig, einen Nachweis über Ausbildung oder Berufstätigkeit zu erbringen, ist dies nun nicht mehr zwingende Voraussetzung für den Erhalt eines Betreuungsplatzes. Es empfiehlt sich aber, mit dieser Angabe die Dringlichkeit auf den Erhalt eines Platzes zu verdeutlichen. Das Formular zum Nachweis der Dringlichkeit Ihrer Suche finden Sie hier.

Als weitere Voraussetzung für den Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Dresden gilt, dass Sie und ihr Kind mit Hauptwohnsitz in Dresden gemeldet sind. Sollten Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Dresdens haben, wird schwieriger, Ihr Kind in Dresden betreuen zu lassen. Bitte wenden Sie sich zunächst an die Kitaplatz-Vermittlung an Ihrem Wohnort.

Betreuungsformen

Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden können. Dazu zählen Kinderkrippen, Kindergärten und Horte, in denen Kinder vom Säuglingsalter bis zum Ende der vierten Klasse betreut werden. Alternativ kann für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Kindertagespflege, also eine Tagesmutter/ ein Tagesvater, in Anspruch genommen werden.

Pädagogisches Konzept

Alle Kindertageseinrichtungen verfügen über eine pädagogische Konzeption, die unter Mitwirkung der Eltern erarbeitet und ständig fortgeschrieben wird. Im Rahmen dieser Konzeption wird außer dem pädagogischen Verständnis der Einrichtung die grundlegende Arbeitsweise erläutert. Konzepte machen Einrichtungen unverwechselbar und sind Handlungsrichtlinie für Erzieher und Eltern.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden vom Träger der Kindertageseinrichtung nach Anhörung des Elternbeirates in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen festgesetzt. Die Regelöffnungszeit der Dresdner Betreuungseinrichtungen ist montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr. In einigen können Kinder jedoch auch länger betreut werden – teilweise bis 20 Uhr.

Träger von Kindertageseinrichtungen

Dresden verfügt gegenwärtig über 389 Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung. Davon sind 172 Einrichtungen in kommunaler und 217 in freier Trägerschaft. 4 Einrichtungen werden privat geführt. In insgesamt 410 Kindertagespflegestellen mit 1888 Plätzen werden Kinder ganztags durch Tagespflegepersonen betreut.

Trotz unterschiedlicher Trägerschaft bleibt der Elternbeitrag für die Betreuung ihres Kindes gleich. Dies betrifft nicht die privaten Einrichtungen. Trägerspezifische Unterschiede können sich u.a. im pädagogischen Konzept, in den Öffnungszeiten und hinsichtlich weiterer Kosten (z.B. Mitglieds- oder Förderbeiträge) bemerkbar machen.

Rechtsanspruch – Was heißt das?

Seit der Novellierung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) vom 15. Dezember 1996 hat ein Kind ab dem 3. Lebensjahr in ganz Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Seit dem 01. August 2013 hat ein Kind sogar ab dem 1. Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.


Kosten der Kinderbetreuung

Wenn Sie eine Betreuungsmöglichkeit wählen, die vom Jugendamt gefördert wird - das betrifft alle im Folgenden erwähnten Kindertagesstätten sowie die städtisch organisierten Tagesmütter, nicht aber das Campus-Nest - dann zahlen Sie nur einen Teil der tatsächlichen Betreuungskosten, den sogenannten Elternbeitrag. Dieser ist nach Alter des Kindes und Dauer der Betreuung gestaffelt, die aktuelle Höhe können Sie hier erfahren:

Darüber hinaus können Sie einen Antrag auf Ermäßigung oder Erlass der Betreuungsgebühr stellen. Dieser Antrag ist bei Studenteneltern fast immer erfolgreich. Die Einkommensgrenzen sind nicht starr festgelegt, sie hängen auch von Ihrer Miethöhe, abgeschlossenen Versicherungen und sonstigen erhaltenen Förderungen ab.
Wenn Sie ALG 2, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, erhalten Sie den kompletten Elternbeitragserlass unabhängig davon, wie hoch Ihre anderen Einnahmen sind. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob eine dieser Leistungen für Sie in Frage kommen könnte.

Inwiefern Sie bereits mit Ihrer derzeitigen Einkommenssituation eine Ermäßigung/ einen Erlass der Elternbeiträge erhalten können, erfahren Sie in der Beitragsstelle im Amt für Kindertagesbetreuung.

Zum einheitlich festgelegten Elternbeitrag kommen Verpflegungskosten für Frühstück, Mittagessen und Vesper hinzu. Kinder aus einkommensschwachen Familien bekommen im Rahmen des bundesweiten Bildungs- und Teilhabepaketes auf Antrag die Kosten für das Mittagessen vollständig ersetzt. Voraussetzung hierfür ist der Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld 2.


Anmeldeverfahren über das Elternportal

Das Anmeldeverfahren wurde durch die Landeshauptstadt Dresden zum 01. September 2013 vereinfacht. Dazu wurde ein trägerübergreifendes Online-Anmelde- und Platzvergabesystem eingeführt. Eltern können hier zentral einen Antrag für Betreuungsplätze in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen stellen. Auch ein Wechselantrag zwischen den Einrichtungen/ Kindertagespflegestellen ist online möglich. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, nach Kindertagespflegestellen und Einrichtungen zu suchen. Diese können ausgewählt und bei der anschließenden Antragstellung direkt als gewünschte Betreuungsmöglichkeit (maximal fünf) übernommen werden.

Für die Suche eines Platzes in Kindertagespflege können verschiedene Suchkriterien angegeben werden, so dass sich die Auswahl auf alle Tagesmütter/ -väter in den gewünschten Gebieten erweitert. Sollten Sie bereits Ihre Kindertagespflegestelle gefunden haben, ist eine Antragstellung im Elternportal trotzdem notwendig. Sie können im Bemerkungsfeld den Namen der von Ihnen gewählten Tagespflegeperson angeben.

Für den Umgang mit dem Elternportal hält die Stadt Dresden ein Infoblatt bereit. Das Elternportal finden Sie hier.

Das Vorliegen einer Erwerbstätigkeit/Ausbildung zum Zeitpunkt des gewünschten Betreuungsbeginns ist keine Voraussetzung für die Vermittlung eines Betreuungsplatzes. Allerdings kann eine Erwerbstätigkeit/Ausbildung die besondere Dringlichkeit des gestellten Antrages bzw. den individuellen Bedarf in Bezug auf den Umfang der Förderung begründen. Es wird daher empfohlen den Nachweis über eine Erwerbstätigkeit/Ausbildung einzureichen.


Kindertagesbetreuung des Studentenwerks

Das Studentenwerk Dresden betreut in zwei Kindertagestätten in Campusnähe von TU Dresden und HTW insgesamt 230 Kinder. Hier können Sie Ihr Kind bereits ab dem Alter von 9 Wochen betreuen lassen. Im Kita-Portal der Stadt Dresden sind die beiden Kitas des Studentenwerks hier zu finden.

Ihre Ansprechpartnerinnen für alle Fragen zur Anmeldung sind die Kita-Koordinatorinnen Silke Wulf und Maria Kessler.

An jedem zweiten Dienstag im Monat von 16.00 bis 17.00 Uhr können Sie die Kita SpielWerk besichtigen. Treffpunkt ist der Eingang Ludwig-Ermold-Str. / Erdgeschoss. Anmelden können Sie sich per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

An jedem vierten Dienstag im Monat von 16.00 bis 17.00 Uhr können Sie die Kita Miniforscher besichtigen. Anmelden können Sie sich per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Belegplätze für Kinder von Mitarbeiter/innen der TU Dresden

Auch für Mitarbeiter der TU Dresden hält das Studentenwerk Belegplätze bereit. Zur Anmeldung für einen solchen Platz ist Kontaktaufnahme mit der Koordinatorin für Familienfreundlichkeit, Franziska Schneider. Mehr Informationen finden Sie hier.


Kurzzeitbetreuung Campus-Nest des Studentenwerks Dresden

Nicht alle Eltern wollen oder brauchen gleich einen festen Kinderbetreuungsplatz. Vielen ist auch geholfen, wenn sie ihr Kind für die Dauer von ein oder zwei Vorlesungen gut aufgehoben wissen. Deshalb gibt es für studentische Eltern und Hochschulangehörige seit April 2008 in der Hochschulstraße 50 (Erdgeschoss im Internationalen Gästehaus) die Kurzzeitbetreuung „Campus-Nest“.
An jedem ersten Dienstag im Monat bietet das Campus-Nest von 14.00 bis 15.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Kennenlernen der Einrichtung und des Konzepts an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.


Kommunale Kindertagesstätten und Kindertagesstätten freier Träger

Wenn Sie in den Kindertageseinrichtungen des Studentenwerks keinen Platz bekommen haben oder sich aus anderen Gründen für eine andere Einrichtung entscheiden möchten, haben Sie die Wahl zwischen städtischen Kindertagesstätten und Einrichtungen freier Träger. Ein Verzeichnis aller Einrichtungen mit kurzen Beschreibungen finden Sie auf der Webseite der Stadt Dresden. Die räumliche Lage können Sie sich im Themenstadtplan anzeigen lassen.

Plätze in den städtischen Einrichtungen und in den Kitas freier Träger werden durch das Online-System des Elternportals zentral vergeben. Dies gilt nicht für die Einrichtungen des Studentenwerks. Dabei können Sie angeben, welche Kindertageseinrichtung Sie bevorzugen würden und warum.

Ob Sie die Einrichtung vor der Anmeldung besichtigen können, hängt von der jeweiligen Kita ab und kann im Vorfeld erfragt werden.

Kindergärten mit besonderen Konzepten wie Waldorf oder Montessori wollen meist wissen, warum Sie sich genau für dieses Konzept interessieren, und es kann daher von Vorteil sein, wenn Sie vorbereitet zum Besuchstermin kommen. Wird die Einrichtung von einem kleinen Verein oder einer Elterninitiative getragen, fallen zusätzlich zu den Elternbeiträgen ein Vereinsbeitrag und/oder Elternmitarbeit (z.B. bei Verwaltung, Ernährung, Gartengestaltung, Reinigung, o.ä.) an und sind ausdrücklich erwünscht und gefordert. Das kann ein Vorteil sein, da man das Lebensumfeld seines Kindes mitgestalten kann, aber es kann auch anstrengend sein, wenn man seine Zeit lieber anderen Dingen widmen möchte. Vereinsbeiträge werden durch die Stadt Dresden nicht erstattet.


Tagespflege

Kinder unter 3 Jahren können auch durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater betreut werden. Die zeitliche Flexibilität der Betreuung kann gerade für Studierende ein großer Vorteil sein - anders als in den meisten Kindertagesstätten können Sie die Bring- und Abholzeiten tatsächlich frei vereinbaren und individueller abstimmen, wann Ihr Kind betreut werden soll.

Anders als bei Kindertageseinrichtungen betreuen Tagespflegepersonen die Kinder im eigenen Haushalt. In einer Tagespflegstelle können bis zu fünf Kinder betreut werden.

Um Tagesmutter zu werden, braucht man einen Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Führungszeugnis, eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung und man muss einen Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder ablegen. Dann folgt eine 160 Stunden umfassende Fortbildung zur Tagespflegeperson nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes. Dieser Kurs kann im ersten Jahr parallel zur Tätigkeit als Tagesmutter an den Abenden oder Wochenenden besucht werden.

Bevor man für die Tagespflege vermittelt wird, prüft die Stadt Dresden die berufliche Eignung, auch per Hausbesuch in den Betreuungsräumen. Anschließend erhält man eine zunächst auf zwei Jahre befristete Unbedenklichkeitsbescheinigung, die als Erlaubnis für die Kinderbetreuung gilt.

Schwierig kann es werden, wenn Tagesmutter/Tagesvater durch Krankheit ausfallen. Hier ist es üblich, dass die Kinder von einer anderen Tagesmutter oder Tagesvater mit betreut werden, was aber in der Praxis durchmangelnde Eingewöhnung bisweilen mit Schwierigkeiten verbunden ist. Besprechen Sie am besten mit Ihrer Tagesmutter/Ihrem Tagesvater, wie das Prozedere bei kurzfristigen Ausfällen ist.

In Dresden wird die Tagespflege - so die offizielle Bezeichnung - vom Jugendamt aktiv gefördert und unterstützt. Das Jugendamt bietet Frauen eine Weiterbildung zur Tagesmutter, prüft anschließend die räumlichen Gegebenheiten und vermittelt dann diese Plätze an die Eltern. Die Elternbeiträge für die Tagespflege sind so hoch wie in den Kindertagesstätten und können ebenfalls auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden.

Eine gute Tagesmutter zu finden, kann durchaus Zeit in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich bei den zuständigen Vermittlungsstellen Ihres Stadtgebietes (Malwina e.V., Kinderland e.V. oder Outlaw GmbH) über in Frage kommende Personen.

Selbstverständlich gibt es in Dresden auch freiberuflich arbeitende Tagesmütter, die nicht über das Jugendamt organisiert sind. Für diese Tagesmütter müssen Sie die vollen Betreuungskosten selbst übernehmen. Viele freiberufliche Tagesmütter sind im Bundesverband für Kindertagespflege organisiert. Auch an den Aushängen in den Hochschulen finden Sie oft Angebote.


Alternative und private Betreuungsangebote

Private Kindertageseinrichtungen

Neben Kitas in kommunaler oder freier Trägerschaft gibt es in Dresden 8 private Kitas. Diese erheben eine entsprechend höhere Betreuungsgebühr. Hinzu kommt, dass die Elternbeitrage nicht von der Stadt Dresden ermäßigt oder erlassen werden können.

Die Paten-Initiative

Mit der Paten-Initiative unterstützt die Kindervereinigung dresden e.V. junge Familien und gibt älteren Menschen eine schöne und sinnvolle Aufgabe. ie jüngsten der Familie werden ein paar Stunden in der Woche von den Paten betreut und den Paten könnte einmal ein Großeinkauf abgenommen werden. Dieses Projekt lebt von der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung. Die Tätigkeit der Paten bietet Unterstützung insbesondere außerhalb der regulären Betreuungszeiten. Mehr Informationen finden sie hier.

Das Frauenförderwerk Dresden

Hier bieten aktive Frauen ehrenamtlich Kinderbetreuung an, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Das Angebot richtet sich überwiegend an Alleinerziehende.

Babysitter

Wenn Sie für das Studium oder private Aktivitäten eine Betreuungsmöglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten suchen und keine Verwandten oder Freunde zur Verfügung stehen, kann ein geeigneter Babysitter gefunden werden. In den Zeitungen an der Uni ("ad rem", "caz", "SAX", Dresdner) finden Sie zahlreiche Annoncen von Babysittern und können auch selbst eine Annonce aufgeben.

Das Mehrgenerationenhaus riesa.efau in Dresden vermittelt ebenfalls Babysitter und informiert über Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

Außerdem sind im Internet verschiedene Angebote zu finden. Dort finden Sie auch Checklisten und Hinweise für die Babysitter-Betreuung. Eines dieses Portale ist http://www.hallobabysitter.de/.

Natürlich können Sie ebenso die Studentische Arbeitsvermittlung der TU Dresden bemühen. Dort haben Sie die Möglichkeit, über ein eigenes Stellengesuch einen geeigneten Babysitter zu finden.


Checkliste zur Suche nach einem Kita-Platz

  • Soll unser Kind in Wohnort- oder Arbeitsplatznähe betreut werden?
  • Möchten wir eine Kita in städtischer Trägerschaft oder gefällt uns das Angebot eines freien Trägers besser?
  • Ab welchem Alter möchten wir unser Kind betreuen lassen?
  • Ab welchem Alter bietet unsere Wunscheinrichtung Betreuung an?
  • Wie oft und wie lange möchte ich mein Kind betreuen lassen?
  • Welche Form der Betreuung kann ich mir vorstellen (Kindertagesstätte oder Tagesmutter)
  • Sind uns die Vorzüge einer großen Einrichtung wichtig oder der familiäre Rahmen bei einer Tagesmutter?
  • Welche generellen Aspekte der Betreuung sind uns wichtig? (Pädagogisches Konzept, besondere Förderangebote, Art der Ernährung, räumliche Nähe zur Wohnung oder zur Hochschule, Öffnungszeiten, Mitwirkungsrechte, aber auch -pflichten der Eltern, Gruppen- und Einrichtungsgröße, Existenz von altersgemischten Gruppen, Art des angebotenen Spielzeugs, etc.)
  • Welche Öffnungszeiten werden zugesichert?
  • Gibt es Schließzeiten der Einrichtung? Was ist im Urlaubs- oder Krankheitsfall der Tagesmutter?
  • Welche Kosten kommen außer dem regulären Elternbeitrag auf uns zu (Kosten für Frühstück, Mittagessen, Vesper; Mitgliedsbeiträge bei Vereinen)
  • Können wir uns Kinderbetreuung leisten? Haben wir Anspruch auf Vergünstigungen?
  • Welche Mitsprachrechte haben wir als Eltern?
  • Wie können wir uns als Eltern engagieren?
  • Gibt es regelmäßige Elterngespräche/ Elternabende?