Bereits während der Schwangerschaft können Sie viele finanzielle Belange für die Zeit nach der Geburt im Voraus klären oder vorbereiten. Am besten notieren Sie sich beim Lesen des Kapitels "Finanzen" die Anträge und Behördengänge, die für Sie relevant sind, und erstellen sich eine individuelle Checkliste für vor und nach der Geburt. Erfahrungsgemäß behält man so besser den Überblick. Eine verspätete Antragsstellung führt fast immer zu verspäteten oder verringerten Zahlungen, manchmal zum Anspruchsverlust - ärgerlich und vermeidbar.

Manche Anträge, wie der Antrag auf Wohngeld oder ALG II, müssen regelmäßig wieder gestellt werden. Die Bearbeitung zukünftiger Anträge wird erleichtert, wenn Sie Ihren ersten Antrag vor der Abgabe kopieren, scannen oder beim Ausfüllen am PC speichern. Da die erforderlichen Angaben in hohem Maße identisch bleiben, können Sie so kopierte Seiten einreichen oder die alten Angaben in den neuen Antrag übernehmen.

Auch die einzureichenden Belege sind bei vielen Anträgen identisch, und eine einmalige große Kopieraktion spart Zeit und Nerven. In jedem Fall brauchen Sie folgende Belege (falls für Sie zutreffend) häufiger:

  • BAföG-Bescheid/Ablehnungsbescheid,
  • Unterhaltserklärungen der Eltern,
  • Verdienstbescheinigungen/Arbeitsverträge/Lohnsteuerkarten,
  • Nachweise sonstiger Einnahmequellen,
  • Miet-/Untermietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Strom/Gas-Rechnung, Krankenversicherungsbescheid,
  • Immatrikulationsbescheinigungen,
  • Elterngeldbescheid,
  • Kindergeldbescheid,
  • ggf. auch Kontoauszüge, auf denen die o.g. Einnahmen/Ausgaben ersichtlich sind.

Bei allen Sozialleistungen (ALG II, Wohngeld, Landeserziehungsgeld, Erstausstattungsbeihilfen, Kinderzuschlag, Gebührenerlass, Dresden-Pass, etc.) werden Sie, falls Sie mit Ihrem Partner zusammenleben, als Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Das bedeutet, es werden der Gesamtbedarf und das Gesamteinkommen der Familie erfasst und daraus der Anspruch ermittelt.

Abschließend zur Beruhigung: Am Anfang erscheinen die Unmengen an Anträgen und Papier wie ein undurchschaubarer Dschungel. Spätestens beim zweiten "Durchgang" stellt sich jedoch oft schon Routine ein. Falls Sie Fragen oder Probleme haben, können Sie gern zur Beratung ins Campusbüro kommen. Auch der Austausch mit anderen Eltern an der Hochschule ist empfehlenwert.

Ein besonderer Hinweis für ausländische Studierende, die Eltern werden: Es gelten zahlreiche abweichende Ansprüche und Vorschriften. Die Sozialberatung des Studentenwerks hilft Ihnen gerne weiter und vermittelt Ansprechpartner.