Wenn Sie alleinerziehend sind, ist das andere Elternteil verpflichtet, Unterhalt für das Kind (und unter manchen Umständen auch für Sie) zu zahlen. Kann oder will das andere Elternteil diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, können Sie beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen. Der Unterhaltsvorschuss beträgt in den neuen Bundesländern 150 EUR für Kinder unter 6 Jahren und 201 EUR für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren. Er wird max. 72 Monate lang gezahlt.

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