Wenn Sie selbst gesetzlich versichert sind, können Sie Ihr Kind beitragsfrei mitversichern. Wenn Ihr Partner nicht studiert, sondern in einem Erwerbsverhältnis steht, kann Ihr Kind auch dort beitragsfrei mitversichert werden. Für weitere Informationen und den entsprechenden Antrag wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Wenn Sie selbst noch über Ihre Eltern familienversichert sind, kann Ihr Kind ebenfalls kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert werden.
Wenn Sie und Ihr Partner bisher beide privat versichert sind, ist eine kostenfreie Mitversicherung des Kindes in der Regel nicht möglich. Auch hier hilft Ihnen die Versicherung bei der Wahl eines passenden Angebotes weiter.
Für alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen, Arzneimittel und ggf. Krankenhausbehandlungen während der Schwangerschaft müssen Sie keine Zuzahlungen leisten, auch keine Praxisgebühr! Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, für welche zusätzlichen von Ihnen gewünschten Untersuchungen Sie Zuzahlungen leisten müssen.