Das Studentenwerk Dresden vergibt eine Beihilfe für Studentinnen, die ein Kind erwarten und über ein geringes Einkommen verfügen:
- einmalige Beihilfe in Höhe von 200 €
- zusätzlich eine Freiessenkarte im Wert von 50 € für die Mensen des Studentenwerks Dresden
Übersteigt das Einkommen die Einkommenshöchstgrenze geringfügig um maximal 10%, wird die Beihilfe in Höhe von 100 € zuzüglich einer Freiessenkarte im Wert von 50 € gewährt.
Die Beihilfen können auf Antrag an Studentinnen vergeben werden, die an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Dresden eingeschrieben und dem Studentenwerk Dresden beitragspflichtig sind. Die Beihilfe ist als Mehrbedarfsausgleich für Kleidung, gesunde Ernährung, Körperpflege und Medikamente für Studentinnen während der Schwangerschaft gedacht. Der Verwendungszweck muss nicht nachgewiesen werden. Auf die Bewilligung der Schwangerenbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch.
Beihilfen werden bewilligt, wenn die nachgewiesenen Einnahmen des Haushaltes vor der Geburt die Höhe von
- 861,- € (alleinstehend)
- 1161,- € (alleinstehend mit einem Kind)
- 1722,- € (gemeinsamer Haushalt mit Ehe- bzw. Lebenspartner)
- 2022,- € (gemeinsamer Haushalt mit Ehe- bzw. Lebenspartner und einem Kind)
nicht übersteigen.
Folgende Einnahmen bleiben bei der Einkommensprüfung anrechnungsfrei, müssen jedoch im Rahmen der Antragstellung mit angegeben werden:
- Einkommen des Kindes (z.B. Kindergeld, Kindesunterhalt)
- Leistungen, die mit der Elternschaft in Zusammenhang stehen (z.B. Mindestelterngeld in Höhe von 300 €, Landeserziehungsgeld, Kinderbetreuungszuschlag im BAföG)
- Kredite, Darlehen und der Darlehensanteil des BAföG
Für eigenes Erwerbseinkommen gilt ein Freibetrag in Höhe von 200 €.
Wenn der Partner mit im Haushalt lebt, müssen auch Angaben zu seinem Einkommen gemacht und die entsprechenden Nachweise mit eingereicht werden.
Ihren Antrag richten Sie bitte mit den dort benannten Unterlagen an das
Campusbüro Uni mit Kind
George-Bähr-Straße 1d, Verwaltungsgebäude 1
01069 Dresden
oder eingescannt per E-Mail an