Wenn Ihr Kind in einer städtisch geförderten Kindertageseinrichtung oder von einer entsprechenden Tagespflegeperson betreut wird, können Sie einen Antrag auf Ermäßigung oder Erlass der Betreuungsgebühr stellen. Dieser Antrag ist bei Studenteneltern fast immer erfolgreich.

Die Einkommensgrenzen sind nicht starr festgelegt, sie hängen auch von Ihrer Miethöhe, abgeschlossenen Versicherungen und sonstigen erhaltenen Förderungen ab.

Weitere Informationen erteilt Ihnen die Beitragsstelle der Stadt Dresden.