Seit 2011 bemühen wir uns im Rahmen der AG Teilzeitstudium des Studierendenrates der Technischen Universität Dresden um die Etablierung des Teilzeitstudium in allen Studiengängen der TU Dresden.
Die Technische Universität Dresden ist als familienfreundliche Hochschule zertifiziert. Zudem eröffnet das Sächsische Hochschulgesetz gem. §§ 16 III und 32 VII die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Allerdings ist Sachsen im bundesweiten Vergleich eines der letzten Bundesländer, welches noch keine Teilzeitstudienmöglichkeiten etabliert hat.
Die Sächsische Hochschulentwicklungsplanung 2020 sieht ebenfalls eine Flexibilisierung des Studiums vor. Demnächst steht der Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen der Technischen Universität Dresden und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) an, in welchem Flexibilisierungsbestrebungen als Teilmaßnahme der künftigen staatlichen Finanzierungsgrundlage angesehen werden. Der Grad der Zielerreichung soll perspektivisch auch Grundlage der Mittelzuweisung werden. Zudem machen die Exzellenzbestrebungen der Technischen Universität Dresden die Etablierung uniweiter Teilzeitstudienmöglichkeiten unumgänglich.

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