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Test

Das Campusbüro Uni mit Kind ist am Nürnberger Ei, Nähe Straßenbahnhaltestelle Südvorstadt (Linie 8), zu finden.

Campusbüro Uni mit Kind
Nürnberger Straße 31 A
01187 Dresden

Wichtiger Hinweis: Das Campusbüro und seine Angebote stehen den Studierenden aller Dresdner Hochschulen offen!

Sie finden uns über den Campus-Navigator der TU Dresden, direkt über OpenStreetMap oder über den Suchdienst Google.
 

cabue lageplan2023

 

Anfahrt mit öffentlichem Nahverkehr

Über die Website der Dresdner Verkehrsbetriebe finden Sie die passende Bus- oder Bahnverbindung. Wenn Sie als Zielort die Adresse des Campusbüros angeben, wird über den Stadtplanausschnitt auch der noch erforderliche Fußweg bis zu unserer Haustür angezeigt.

Bis fast vor unsere Haustür gelangen Sie mit...

  • den Straßenbahnlinien 8 bis zur Haltestelle "Südvorstadt", bzw. bis zur Haltestelle "Nürnberger Platz" mit der Linie 3

 

cabue lageplan2023 bahn

 

  • der Buslinie 61 bis zur Haltestelle "Bernhardstraße"

 cabue lageplan2023 bus

 

Sie können gern anrufen, wenn Sie den Weg nicht finden können. Wir unterstützen Sie dann telefonisch auf den letzten Metern.

Haben Sie gerade von Ihrer Schwangerschaft erfahren oder planen Sie Ihr Hochschulleben mit Kind(ern), beschäftigen Sie vermutlich viele Fragen. "Wie wird sich mein Leben verändern?", "Wie kann ich Familie und Studium vereinbaren?", "Wie ist das mit der Finanzierung?"...

Auf den Seiten unserer Infothek möchten wir Sie bei der Beantwortung möglichst vieler dieser Fragen unterstützen. Wir starten mit dem Thema "Schwangerschaft und Geburt" und hangeln uns dann an den verschiedenen Themengebieten weiter, die uns immer wieder in der Beratung begegnen. 

Wenn Sie gern einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren möchten, melden Sie sich bitte per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0351 463 32666. Gern vereinbaren wir auch einen Termin außerhalb der offenen Beratungszeit. Natürlich können Sie Ihr(e) Kind(er) zur Beratung mitbringen. 

  • Schwangerschaft und Geburt
  • Rechtliche Grundlagen
  • Finanzierung
  • Kinderbetreuung
  • Wohnen mit Kind
  • Studienorganisation
  • Auslandsstudium mit Kind
  • Arbeiten und Promovieren mit Kind
  • Weitere Beratungsstellen

Flohmarkt

Gähnende Leere im Kleiderschrank? Oder platzt er eher aus allen Nähten? Ganz gleich, da können wir Abhilfe schaffen.

Der nächste Baby- und Kindersachenflohmarkt findet am Mittwoch, den 23. Oktober 2024  von 10.00 - 14.30 Uhr, an der Mensa Zeltschlösschen, Nürnberger Straße 55 in 01187 Dresden statt. Der Flohmarkt findet nur im Außenbereich statt.

Standanmeldungen nehmen wir unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.

Das Plakat zum Flohmarkt folgt.

Zum Vormerken:
Unser Frühjahrsflohmarkt findet im April 2025 statt. Der Termin wird noch bekannt gegeben.
Für Verkaufsstände können Sie sich ab Januar 2025 unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden.

Das Studentenwerk Dresden vergibt eine Beihilfe für Studentinnen, die ein Kind erwarten und über ein geringes Einkommen verfügen:

  • einmalige Beihilfe in Höhe von 200 €
  • zusätzlich eine Freiessenkarte im Wert von 50 € für die Mensen des Studentenwerks Dresden

Übersteigt das Einkommen die Einkommenshöchstgrenze geringfügig um maximal 10%, wird die Beihilfe in Höhe von 100 € zuzüglich einer Freiessenkarte im Wert von 50 € gewährt.

Die Beihilfen können auf Antrag an Studentinnen vergeben werden, die an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Dresden eingeschrieben und dem Studentenwerk Dresden beitragspflichtig sind. Die Beihilfe ist als Mehrbedarfsausgleich für Kleidung, gesunde Ernährung, Körperpflege und Medikamente für Studentinnen während der Schwangerschaft gedacht. Der Verwendungszweck muss nicht nachgewiesen werden. Auf die Bewilligung der Schwangerenbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch.

Beihilfen werden bewilligt, wenn die nachgewiesenen Einnahmen des Haushaltes vor der Geburt die Höhe von

  • 861,- €   (alleinstehend)
  • 1161,- € (alleinstehend mit einem Kind)
  • 1722,- € (gemeinsamer Haushalt mit Ehe- bzw. Lebenspartner)
  • 2022,- € (gemeinsamer Haushalt mit Ehe- bzw. Lebenspartner und einem Kind)

nicht übersteigen.

Folgende Einnahmen bleiben bei der Einkommensprüfung anrechnungsfrei, müssen jedoch im Rahmen der Antragstellung mit angegeben werden:

  • Einkommen des Kindes (z.B. Kindergeld, Kindesunterhalt)
  • Leistungen, die mit der Elternschaft in Zusammenhang stehen (z.B. Mindestelterngeld in Höhe von 300 €, Landeserziehungsgeld, Kinderbetreuungszuschlag im BAföG)
  • Kredite, Darlehen und der Darlehensanteil des BAföG

Für eigenes Erwerbseinkommen gilt ein Freibetrag in Höhe von 200 €.

Wenn der Partner mit im Haushalt lebt, müssen auch Angaben zu seinem Einkommen gemacht und die entsprechenden Nachweise mit eingereicht werden.

Ihren Antrag richten Sie bitte mit den dort benannten Unterlagen an das

Campusbüro Uni mit Kind
George-Bähr-Straße 1d, Verwaltungsgebäude 1
01069 Dresden

oder eingescannt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sie können den Antrag natürlich auch gern persönlich im Campusbüro abgeben.

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